Die Landessynode wird im Kontext der Partizipation und Kommunikation gebeten
• sich mit dem Stimmrecht für Jugendsynodale zu beschäftigen. Das bedeutet konkret das Stimmrecht auf alle Jugendsynodalen auszuweiten.
• dem Landesjugendpfarrer / der Landesjugendpfarrerin ein Stimmrecht zu ermöglichen.
• Angebote der Begleitung (Mentoring) von jungen Mitgliedern der Kreissynoden und Gemeindekirchenräte zu ermöglichen.
• die Bildung von Kreisjugendsynoden oder ähnlichen Formaten anzustoßen.
• bei Hauptamtlichen darauf hinzuwirken die ihnen zur Verfügung stehenden Informationen, Regeln und Rahmenbedingungen im Sinne der Teilhabe von Jugendlichen zu kommunizieren.
• über einen Denkraum EKM als Vernetzungsplattform sowohl für Personen als auch für Themen nachzudenken.
• eine Ergänzung durch die Generationsgerechtigkeit als ein Qualitätskriterium bei Anträgen in Kreis- und Landessynoden in Erwägung zu ziehen.
• bei allen Veränderungsprozessen das Qualitätskriterium der Generationsgerechtigkeit mit einzubeziehen.
• das Thema der Generationsgerechtigkeit einmal pro Jahr als Tagesordnungspunkt den Kreissynoden und den Gemeindekirchenräten zu empfehlen.
• das Kinder- und Jugendpfarramt (KiJuPf) und den Bund der evangelischen Jugend Mitteldeutschland (BEJM) bei dem Thema der Partizipation mit einzubeziehen.